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Archiv
Unter einem Archiv versteht man eine Institution
oder Organisationseinheit, in der Unterlagen aus Verwaltungshandeln, die als archivwürdig bewertet und
somit zu Archivgut umgewidmet wurden, erfasst, erschlossen, erhalten, ausgewertet und zugänglich gemacht
werden. Im übertragenen Sinne bezeichnet es auch das Gebäude. Archivgut sind Schriftstücke, Akten, Karten,
Pläne, Siegel, Bild-, Film- und Tonmaterialien sowie sonstige, auch elektronisch gespeicherte Informationen,
die einen bleibenden Wert besitzen.
Diese eher historische Definition wird in der heutigen Zeit erweitert um das elektronische Archiv bzw.
die elektronische Archivierung. Die Begriffe Aufbewahrung von Information und Archivierung gehen dabei
nahtlos ineinander über. Reine Aufbewahrung bedeutet im weitesten Sinne Speicherung auf einem Medium
(Plattenspeicher, Magnetband...) bzw. in einem System (Dokumentenverwaltungssystem) wobei das Originaldokument
im Vordergrund steht. Archivierung ist an weitere Regeln gebunden wie Unvernderbarkeit, langfristige
Wiederauffindbarkeit und Wiedergabefähigkeit. Die reine Sicherung von Daten auf einem kostengünstigen
Medium wie sie etwa in einem Rechenzentrum üblich ist, sollte nicht Archivierung genannt werden, da hierbei
der langfristige Aufbewahrungsaspekt nicht gegeben ist. Die Lebensdauer der Information im Fall der Archivierung
ist nicht etwa konstant oder unendlich. Die sogenannte Aufbewahrungsfrist (Retentiontime) ist zum
Archivierungszeitpunkt festzulegen und beinhaltet eine mgliche bzw. notwendige Vernichtung der Information zu
gegebener Zeit, was wirtschaftlich bedeutsam ist.
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